Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND
projx GmbH (nachfolgend „projx" genannt), erbringt Dienstleistungen im Kundenauftrag im Bereich des Online Marketings, insbesondere zur Optimierung von Webseiten und Web Projekten im Internet.
projx nimmt Optimierungen für die Internetseite(n) seiner Kunden vor, die zu einer Verbesserung der Platzierungen bei Suchmaschinen, insbesondere Google, führen soll. Änderungen sind dem Kunden unverzüglich und schriftlich per E-Mail/Fax/Brief mitzuteilen. Der konkrete Inhalt und Umfang der von projx zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem jeweils schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird projx den Kunden hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch projx auch dadurch, dass der Kunde die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.
Der Ort der Leistungserbringung wird von projx bestimmt.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung zwischen projx und dem Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, außer sie werden von projx schriftlich und ausdrücklich bestätigt. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf deren AGBs werden hiermit widersprochen, dies gilt auch auf den formularmäßigen Hinweis auf deren eigene AGBs.
Diese AGB werden durch Bezugnahme im Angebot Bestandteil des jeweiligen vom Kunden unterschriebenen Angebots/Buchungsauftrags, welcher, zusammen mit diesen AGB, einen bindenden Vertrag darstellt. Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Sämtliche von projx abgegebenen Angebote sind freibleibend.
§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS
Ein Vertragsabschluss mit projx kommt durch die Annahme des individuellen Angebotes durch den Kunden in schriftlicher oder in elektronischer Form (per E-Mail) zustande. Der Kunde bestätigt die Annahme des Angebots durch Übermittlung des unterschriebenen Angebots an projx. Ein Vertragsverhältnis kommt auch dann zustande, wenn der Kunde den im Angebot aufgeführten Rechnungsbetrag an projx überwiesen hat. Für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen ist projx berechtigt Subunternehmer zu beauftragen. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen die die Firma betreffen mitzuteilen. Unter anderem Anschrift, Telefonnummer, Rechtsform, Ust-ID usw. Forderungen bzw. Anpassungen im Kundenwunsch werden nicht Bestandteil des bereits geschlossenen Vertrages und der vereinbarten Leistungen.
§ 3 VERGÜTUNG
Grundlage der Vergütung sind die erstellten Angebote von projx. Bei Kündigung durch den Kunden vom geschlossenen Vertrag sind alle durch projx bereits durchgeführten Leistungen nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Die in Rechnung gestellten Leistungen sind, falls nicht anders vereinbart, auf das Konto von projx zu überweisen.
Gesondert in Rechnung gestellt werden können Leistungen aus vereinbarten Abschlagszahlungen sowie Teilleistungen. Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, bis der Forderungsbetrag dem Konto von projx vollständig gutgeschrieben wurde. Sollte der Kunde seinen verbindlichen Zahlungen nicht oder nur teilweise nachkommen, ist projx zum sofortigen Rücktritt, der Aussetzung des Vertrages ohne deren vorherige schriftliche Ankündigung berechtigt. projx ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
Jede Rechnung ist zahlbar gemäß dem dort angegebenen Zahlungsziel oder, wenn ein solches weder in der Rechnung oder im Angebot angegeben ist, sofort bei Rechnungsstellung. Zahlungen dürfen nur an die projx direkt oder an die von projx schriftlich bevollmächtigten Personen geleistet werden. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung und per Überweisung auf die bekannte Bankverbindung erfolgen. projx ist bei ernsthaften Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder im Falle des Zahlungsverzug,sowie bei Antrag auf Eröffnung des Konkurs-, Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Kunden, jederzeit berechtigt, jegliche weitere Leistung auch ohne Nachfristsetzung zurückhalten und sämtliche bereits erbrachten Leistungen abzurechnen. projx ist in diesem Fall weiterhin berechtigt, den Einsatz weiterer Dienstleistungen, auch falls sie bereits vertraglich vereinbart waren, von der Vorauszahlung der Vergütung für sämtliche bestehenden Aufträge abhängig zu machen. projx ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist projx berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden hat projx Anspruch auf die gesetzliche Verzugszinsen.
Die sich durch Mahnung und Stundung ergebenden Kosten trägt der Kunde. Für die erste und jede weitere Mahnung von projx ist die projx berechtigt, Mahnkosten in Höhe von jeweils 3% geltend zu machen. Abweichende Mahnkosten durch Forderungsabtretung an einen anderen Dienstleister sind durch den Kunden ebenfalls zu tragen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden (neben dem gesetzlichen Verzugsschaden entstehenden) Schadens behält sich die projx ausdrücklich vor. projx behält sich das Eigentumsrecht an den generierten Daten vor, bis der Kunde seine Rechnungen vollständig bezahlt hat. projx ist berechtigt entsprechende Kontrollmaßnahmen bezüglich der Sicherung des Eigentumsvorbehalts durchzuführen. Eine Benutzung der Datensätze, auch zu Testzwecken ist dem Kunden somit vor Zahlungsausgleich untersagt, es sei denn, projx gestattet dem Kunden ausdrücklich und schriftlich die Benutzung der Datensätze für eigene werbliche Zwecke vor Ausgleich des Kundenkontos.
§ 4 DATEN
projx überprüft oder überwacht die durch den Kunden bereitgestellten Inhalte auf den Internetseiten nicht. Es ist allein Sache des Kunden, nach geltendem Recht zu handeln und die Rechte Dritter nicht zu verletzen. Der Kunde ist ebenfalls alleine für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte seiner Seiten sowie für die von ihm gelieferten Informationenverantwortlich. Gleiches gilt für den Schutz der Rechte Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, markenrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher, datenschutzrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Dies gilt auch für vom Kunden ausgewählte Suchbegriffe, die auf einen Vorschlag von projx im Rahmen einer Konkurrenzanalyse zurückgehen. Auch für diese Inhalte ist der Kunde allein rechtlich verantwortlich.
§ 5 DATENSCHUTZ
Der Kunde wird in Anwendung der geltenden deutschen Datenschutzgesetze (z. B. Bundesdatenschutzgesetz, Telemediengesetz, usw.) davon unterrichtet, dass die projx seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Der Kunde ist mit dieser Speicherung einverstanden. Die projx ist berechtigt, soweit sie sich zur Erbringung ihrer Leistung Dritter bedient, die Daten an die beauftragten Dritten weiterzuleiten, sofern dies erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bzw. den jeweiligen Landesgesetzen und den dazu ergangenen Ausführungsverordnungen.
§ 6 KÜNDIGUNG
Der Kunde kann das Vertragsverhältnis mit projx gemäß der vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist ohne Angaben von Gründen ordentlich kündigen. Die Kündigung ist projx in Schriftform (z. Bsp. Brief oder Fax) mitzuteilen. Das Recht der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
§ 7 URHEBERRECHT
Der Kunde ist für den Inhalt seiner Internetseiten selbst verantwortlich. Der Kunde bestätigt und versichert, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Werbematerialien (Daten, Grafiken, Bilder, Texte, Dateien, etc.) und Internetseiten im urheber-, marken-, leistungsschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Eigentum des Kunden stehen und somit frei von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden. Die projx ist nicht verpflichtet, die Werbemittel und Webseiten auf deren rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
Der Kunde stellt projx von allen Ansprüchen Dritter (Schäden, Verlusten und Aufwendungen einschließlich Rechtsberatungsgebühren und Auslagen der von projx beauftragten Anwälte) aufgrund etwaiger Nichteinhaltung vorstehender Regelungen (abgegebene Zusicherungen und geschuldeten Pflichten bzw. aus dem Inhalt der Werbemittel und verlinkten Webseiten nebst eingebetteter Links sowie Rechtsverletzungen, die auf einem Verstoß gegen sonstige Vorgaben dieser AGB beruhen) frei. Die gleichen Pflichten, wie in § 7 beschrieben gelten umgekehrt auch für projx, sofern projx sich im Rahmen der Vertragserfüllung Daten, Grafiken, Bilder, Texte, Dateien, etc. bedient und damit die Rechte Dritter verletzt.
Die durch projx im Zuge der Vertragsabwicklung erstellter Präsentation bleibt Eigentum von projx.
projx hat das Recht, den Namen, das Logo, sowie einen Screenshot der Webseiten des Kunden auf deren Webseite und in anderen Vertriebsmaterialien zur Akquise von Kunden zu nutzen. Diesem Recht kann der Kunde auf Wunsch schriftlich widersprechen.
§ 8 ERFÜLLUNG - UND GEWÄHRLEISTUNG
projx unterbreitet dem Kunden individuelle Dienstleistungen zur Webseitenoptimierung für Suchmaschinen laut Angebot. projx bietet neben der Grundoptimierung die ständige Betreuung und Entwicklung der Internetseiten des Kunden an und optimiert diese über die gesamte Vertragslaufzeit. Die ersten Ergebnisse in der Platzierung in den Suchmaschinen können frühestens ca. 4 - 8 Wochen nach Optimierungsbeginn sichtbar werden. Sollte der Kunde die sich nach den vorliegenden AGB ergebenen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen, ist projx nicht zur Erfüllung des Auftrages verpflichtet. Wird der Beginn der Ausführung der vertragsgemäßen Dienstleistung verzögert oder treten während der Ausführungen Verzögerungen oder Unterbrechungen aufgrund von Umständen ein, die in der Sphäre des Kunden liegen, so verlängern sich die festgelegten Termine in einem angemessenen Umfang, mindestens jedoch um den Zeitraum der Verzögerung.
Von der projx nicht verschuldete Hindernisse bei der Leistungserstellung oder -erbringung, wie z. B. höhere Gewalt, Streiks, Betriebs- oder Lieferstörungen, Verkürzung oder Ausfall der Arbeitszeit, Transporterschwernisse sowie behördliche Eingriffe oder sonstige nicht von der projx zu vertretende Umstände bewirken eine angemessene Verlängerung der vertragsgemäßen Dienstleistung. Insbesondere besteht für die projx für die Dauer dieser Ereignisse keine Pflicht zur Leistung. Die Frist zur Erfüllung der vertragsgemäßen Dienstleistung verlängert sich mindestens um den Zeitraum der eingetretenen Verzögerung.
Zeit-und Vergütungsprognosen von projx in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von projx nicht beeinflusst werden können. projx übernimmt keine Haftung für die Nichtaufnahme bzw. Nicht-Platzierung der Seite seitens des Suchmaschinenbetreibers. Allein die individuellen Algorithmen der jeweiligen Suchmaschinen, beeinflussen die Platzierung.
Ziel der Arbeiten von projx ist es eine gute Platzierung für den Kunden zu erzielen, es werden jedoch keine Garantien im Hinblick auf das genaue Ranking gegeben. Der Kunde ist sich bewusst, dass sich die Position in den Suchmaschinen jederzeit ändern kann. Die Gewährleistung richtet sich, soweit vor- und nachstehend keine anderweitigen Regelungen getroffen sind, nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt wird.
§ 9 GEWÄHRLEISTUNG VERSTOß
Etwaige Mängel in denen von projx gelieferten Dienstleistungen sind sofort schriftlich und in ausreichender Dokumentation anzuzeigen. Der Kunde unterstützt projx bei der Beseitigung der Mängel in angemessener Frist nach allen Kräften, insbesondere durch Sicherung der aktuellen Daten, der Protokollierung von Fehlermeldungen sowie bei der problemlosen Durchführung der notwendigen Arbeiten. projx haftet nicht für Daten- oder Programmverluste auf Kundenseite. Kann der schriftlich angeführte Mangel in einer Nachfrist von 3 Wochen nicht durch projx behoben werden, ist der Kunde berechtigt, den Dienstvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche erwachsen dem Kunden nicht. projx gewährleistet und haftet auch dann nicht, sollten grundsätzliche Fehler durch äußere Einflüsse (unbefugter Zugriff über das Internet), Bedienungsfehler, Komponenten bzw. Produkte Dritter, Computerviren – oder durch Handlungen Dritter und hier insbesondere Änderungen, Anpassungen oder Manipulationen an dem optimierten Projekt produziert werden. Dem Kunden weiß, dass Suchmaschinen Webseiten jederzeit ohne Angabe von Gründen aus Ihrem Angebot entfernen können. projx versichert jedoch, nach den aktuellen Richtlinien der jeweiligen Suchmaschine zu arbeiten und zu optimieren.
§ 10 HAFTUNG
Für den Beratungserfolg oder den Erfolg von Projekten oder größer angelegten Beratungen haftet projx ausdrücklich nicht. Dies gilt auch dann, wenn projx die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet. Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich von projx bestätigt werden.
Die Haftung von projx entfällt, falls der eingetretene Schaden auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Kunden zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Kunden nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber projx gerügt wurden.
Die projx haftet weiterhin nicht für Verluste, Schäden oder Folgeschäden gleich welcher Art (einschließlich entgangener Gewinn oder Geschäfte, Nutzungsausfall, Verlust oder Beschädigung von Daten sowie jeglicher außerordentlicher und indirekter Schaden oder reine Vermögenseinbußen), die aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden oder auf andere Weise entstehen, außer in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf Fahrlässigkeit beruhen, oder im Zusammenhang mit Schäden oder einer Haftbarkeit, die auf Seiten des Kunden entstanden sind, als Folge grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Handelns durch projx, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Organe.
Soweit die projx dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatz auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt weder für die grob fahrlässige und vorsätzliche Verursachung des schadensauslösenden Ereignisses noch für die Haftung für Leben-, Körper- und Gesundheitsschäden. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Subunternehmern und sonstigen Mitarbeitern.
§ 11 AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG, ABTRETUNG
Zur Aufrechnung von Forderungen ist der Kunde nur berechtigt, sofern sein Gegenanspruch unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn die Ansprüche auf demselben Rechtsverhältnis beruhen und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. projx ist berechtigt, Rechte und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten. Der Kunde kann gegen projx gerichtete Ansprüche nur mit schriftlicher Zustimmung von projx an Dritte abtreten.
§ 12 VERTRAULICHKEIT
Die projx verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit beim Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, unabhängig ob es sich dabei um Interna des Kunden selbst oder um dessen Geschäftsverbindungen handelt. Informationen an Dritte leitet die projx nur mit schriftlichem Einverständnis des Kunden weiter.
Der Kunde hat sämtliche die Optimierung betreffenden Daten und Informationen geheim zu halten und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu unterbinden. Mitarbeiter des Kunden sind, soweit sie nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages dazu gehalten sind, zur Geheimhaltung dieser Informationen verpflichtet, sofern sie mit Informationen, Datenmaterial und/ oder dazugehörigen Unterlagen in Berührung kommen. Entsprechendes gilt für Zulieferer und/ oder Subunternehmer des Kunden.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der dem Kunden mitgeteilten Informationen entfällt, sofern diese dem Kunden vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren oder der Öffentlichkeit vor Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des Kunden bekannt oder allgemein zugänglich werden oder im wesentlichen Informationen entsprechen, die dem Kunden zu irgendeinem
Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten in rechtlich zulässiger Weise offenbart und zugänglich gemacht werden. Diese Geheimhaltungspflicht gilt vorbehaltlich der vorgenannten Einschränkungen auch für die Zeit nach Vertragsende unbefristet.
§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN, SALVATORISCHE KLAUSEL
Änderungen dieser AGB sind nur zulässig, wenn diese schriftlich vereinbart werden. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden von projx gebunden. Dieser Vertrag, diese AGB und alle damit oder mit seinem Gegenstand im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten oder Klagen unterliegen dem Deutschen Recht. Die Parteien vereinbaren, dass ausschließlicher Gerichtsstand für die Beilegung von Streitigkeiten und Entscheidung über Klagen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seinem Gegenstand ergeben, München ist. Die vorgenannte Gerichtsstands-Vereinbarung gilt nur, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland seinen Geschäfts- oder Wohnsitz hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, auch soweit es innerstaatliches Recht geworden ist. Sollte in diesen AGB eine unwirksame Bestimmung enthalten sein, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Formulierung am nächsten kommt.
Stand: 22.12.2020