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Einspruch bei Meta: Facebook und Instagram wollen persönliche Daten für KI-Training nutzen

Nutzer der Plattformen Facebook und Instagram wurden darüber informiert, dass sich die Nutzungsbedingungen Ende Juni 2024 ändern werden. Konkret geht es darum, dass der Meta-Konzern Nutzerinhalte für das Training seiner KI verwenden will. Wer das nicht möchte, kann Widerspruch einlegen. Wie das funktioniert und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie im Folgenden.

So soll die Künstliche Intelligenz von Meta angelernt werden

Künstliche Intelligenz kann Content in sekundenschnelle erstellen. Hierbei spricht man von einer generativen KI, weil das Computerprogramm selbstständig einen Text, ein Bild oder ein Video vollkommen neu generiert. Damit das Programm weiß, was es darstellen soll, muss es mit sehr vielen Daten angelernt werden. Diese möchte der Betreiberkonzern von Facebook und Instagram unter anderem von den Nutzern beziehen.

Um welche Daten geht es genau?

Laut eigenen Angaben möchte Meta alle Daten, die von Nutzern auf den Plattformen Facebook und Instagram gepostet werden, zu Trainingszwecken nutzen. Das umfasst Beiträge, Fotos und deren Bildunterschriften sowie Nachrichten, die an die KI gesendet werden. Demnach könnten auch Beiträge, die nur für Freunde oder bestimmte Menschen sichtbar gepostet werden, für das Training der KI verwendet werden. Lediglich privaten Nachrichten sind von der Verarbeitung ausgenommen. 

In Europa pausiert Meta die Pläne für das KI-Training

Nachdem aus mehreren EU-Ländern Beschwerden beim Meta-Konzern eingegangen waren, gab dieser schließlich Mitte Juni bekannt, dass er seine Pläne zum KI-Training mit persönlichen Daten bis auf Weiteres pausiert. Bisher ist nicht bekannt, ob Meta komplett auf die Verwendung der Nutzerdaten verzichtet oder sein Vorhaben auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt. Auch wenn die europäischen Nutzer bisher nicht betroffen sind, können Sie weiterhin gegen die Verwendung ihrer persönlichen Daten Einspruch erheben. Dies erfolgt über ein Formular, dazu später mehr.

Gegen die Verwendung der Nutzerinhalte Einspruch erheben

Wer mit der Verwendung seiner persönlichen Daten nicht einverstanden ist, kann bei Meta Einspruch erheben. Bei Daten- und Verbraucherschützern sorgt dieses Vorgehen jedoch für Verwunderung. Schließlich müssen Unternehmen normalerweise das Einverständnis der Betroffenen einholen, bevor sie deren Daten verarbeiten dürfen. Laut eigenen Angaben habe der Meta-Konzern ein „berechtigtes Interesse“ an der Verwendung der Nutzerinhalte und beruft sich daher auf Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung. In diesem Fall ist es allerdings fraglich, ob das Geschäftsinteresse von Meta wirklich höher zu bewerten ist, als das Grundrecht auf Datenschutz von mehreren hundert Millionen Nutzern in der EU.

So erheben Sie Einspruch bei Meta AI

Wie Sie bei Meta AI Einspruch gegen die Verwendung Ihrer Nutzerinhalte erheben, zeigen wir Ihnen Schritt-für Schritt:

  1. Loggen Sie sich in Ihrem Facebook- oder Instagram-Account ein.
  2. Klicken Sie anschließend auf einen dieser beiden Links: Facebook oder Instagram. Daraufhin erscheint ein Formular, mit dem Sie Einspruch einlegen können.
  3. Wählen Sie im Formular über ein Drop-down-Menü das Land Ihres Wohnsitzes aus.
  4. Geben Sie im nächsten Feld Ihre E-Mail-Adresse ein, mit der Sie bei der entsprechenden Plattform registriert sind.
  5. Geben Sie im Freitextfeld „Bitte erkläre, wie sich diese Verarbeitung auf dich auswirkt“ einen Grund für Ihren Einspruch an. (Im nächsten Abschnitt finden Sie einige mögliche Formulierungen)
  6. Das nächste Feld muss nicht ausgefüllt werden.
  7. Klicken Sie anschließend auf den Button „senden“.
  8. Es kann sein, dass Sie noch eine Sicherheitabfrage durchlaufen. Hierbei erhalten Sie einen Code per E-Mail, den Sie in das Formular eintragen müssen. 

Wenn die oben genannten Links nicht funktionieren, können Sie auch innerhalb der jeweiligen App Widerspruch einlegen.

Widerspruch in Facebook-App einlegen

  1. Melden Sie sich in Ihrem Nutzerkonto an.

  2. Öffnen Sie die Facebook-Profilseite und tippen Sie am Smartphone auf die drei Striche rechts oder klicken Sie am PC oben rechts auf das Profilbild.

  3. Wählen Sie „Einstellungen und Privatsphäre“ und anschließend „Einstellungen“ aus.

  4. Scrollen Sie bis zu „Datenschutzlinie“ herunter.

  5. Tippen Sie in der App die Lupe an oder drücken im Browser auf Ihrer Tastatur auf Strg und F.

  6. Geben Sie ins Eingabefeld „Wider“ oder „Widerspruch“ ein.

  7. Wählen Sie „Widerspruchsrecht“ aus.

  8. Tippen Sie anschließend auf den Link „zu widersprechen“.

  9. Daraufhin öffnet sich eine neue Seite, auf der die folgende Frage steht: „Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?“. Tippen Sie auf „Ja“.

Widerspruch in Instagram-App einlegen

  1. Melden Sie sich in Ihrem Nutzerkonto an.

  2. Öffnen Sie die Instagram-Profilseite und tippen Sie auf die drei Striche rechts, um die Einstellungen zu öffnen.

  3. Scrollen Sie herunter und tippen Sie auf „Info“ und anschließend auf „Datenschutzrichtlinie“.

  4. Folgen Sie nun den Schritten 5 bis 9, die unter Facebook aufgeführt sind.

Schritt 1: Einstellungen öffnen
Schritt 2: Runterscrollen bis "Info"
Schritt 3: "Datenschutzrichtlinie" auswählen
Schritt 4: Suchfeld öffnen
Schritt 5: Nach "Widerspruchsrecht" suchen
Schritt 6: Den ersten Link anklicken und das folgende Formular ausfüllen

Mögliche Formulierungen

Um Ihnen den Einspruch zu erleichtern, hat die Verbraucherzentrale einige Formulierungsvorschläge zusammengestellt, die Sie auf dem Einspruchsformular von Facebook und Instagram angeben können:

„Ich habe das Urheberrecht an meinen geposteten Daten und erteile kein Nutzungsrecht für KI-Anwendungen.“

„Ich habe Sorge, weil ich nicht einschätzen und auch nicht steuern kann, was genau mit meinen Daten passiert.“

„Ich habe schon einmal negative Erfahrungen mit dem Missbrauch meiner Daten gemacht und möchte daher meine Daten grundsätzlich nicht für KI-Anwendungen zur Verfügung stellen.“

„Ich habe Angst davor, dass meine einmal für die KI genutzten Daten nicht mehr ordnungsgemäß gelöscht werden können, weil sie in das KI-Modell untrennbar eingegangen sind.“

Handlungsmöglichkeiten, wenn Meta den Widerspruch ablehnt

Sollte Meta ihren Widerspruch gegen die Datenverarbeitung von Facebook KI und Instagram KI ablehnen, bleiben Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • Keine Beiträge mehr auf Facebook und Instagram veröffentlichen

  • Bereits gepostete Beiträge auf den Plattformen löschen

  • Facebook- und Instagram-Konto löschen

  • Rechtsberatung einholen (z. B. bei der Verbraucherzentrale oder einer Anwaltskanzlei)

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